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LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2005 - L 1 RA 231/03 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.05.2005 - L 1 RA 231/03 (https://dejure.org/2005,100616)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - L 1 RA 231/03 (https://dejure.org/2005,100616)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2003 - L 14 RA 65/03
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2005 - L 1 RA 231/03
Um entweder unbillige Doppelbelastungen zu vermeiden oder aber die außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen Anrechte nicht durch vollständige oder teilweise Auflösung zu entwerten, hat der Gesetzgeber den betroffenen Selbstständigen die hier in Rede stehende und bis zum 30. September 2001 befristete Befreiungsmöglichkeit eröffnet (vgl. Hauck/Haines, Kommentar zum Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Rentenversicherung Band 3 K § 231 SGB VI Randnummern 57 und 58: Lilge in: Gesamtkommentar zur Sozialversicherung, Sechstes Buch Band 3 c, § 231 SGB VI Anmerkung 1.7; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2003, Aktenzeichen L 14 RA 65/03). - BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R
Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2005 - L 1 RA 231/03
Soweit der Vortrag des Klägers die Qualifizierung zur Unterrichtstätigkeit betrifft, ist ihr im Übrigen - ohne dass dies für die Entscheidung von Bedeutung wäre - dadurch zumindest teilweise der Boden entzogen worden, dass die pädagogische Qualifikation von Fahrlehrern seit 1969 zu den Berufsanforderungen gehört (so ausdrücklich BSG-Urteil vom 12. Oktober 2000, Aktenzeichen B 12 RA 2/99 R, unter Bezugnahme auf die auch bereits für die Zeit vor 1969 bejahte Versicherungspflicht von Fahrlehrern unter Zitierung des Urteils des LSG Berlin vom 9. Dezember 1955, Breithaupt 1957, Seite 5 ff.).